Volksentscheid Fahrrad bittet Anwaltskanzleien um Hilfe nach dem Ablauf des 100-Tage-Programms von Rot-Rot-Grün

Von | 17. März 2017

Berlin, 17.03.2017. Der Volksentscheid Fahrrad bittet Berliner Anwaltskanzleien um Hilfe: Gesucht werden ab sofort Pro-bono-Anwälte, die bei der Erarbeitung des Radverkehrsgesetzes kurzfristig in den Arbeitsgruppen einspringen können. Damit bis zum 4. April das Radgesetz samt Anhang fertig verhandelt ist, benötigen wir erhebliche Zusatzressourcen. Nach sieben Verhandlungstagen ist noch keiner der 45 Paragrafen endgültig abgestimmt.

Die Fraktionen, Senat und Initiativen haben gemeinsam beschlossen, dass am 4. April das Mobilitätsgesetz Teil III Radverkehr und ein Radverkehrsrahmenplan fertig verhandelt und abgestimmt ist. Am 19. Oktober soll das Radgesetz dann mit höchstens redaktionellen Änderungen im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Sieben Verhandlungstage sind inzwischen verstrichen, fünf stehen noch an. Auch wenn nach langem Drängen der Initiative Volksentscheid Fahrrad endlich der Senat juristischen Beistand zugesagt hat, sitzen die Fraktions- und Verbandsvertreter in den meisten Arbeitsgruppen ohne Rechtsexpertise. De facto schreiben die Verkehrsexperten des Volksentscheids Fahrrad, des ADFC und des BUND ein zweites Mal ein Radverkehrsgesetz.

„Wenn aus dem Mobilitätsgesetz kein BER werden soll, brauchen wir dringend juristische Verstärkung für die Arbeitsgruppen“, sagt Kerstin Stark vom Volksentscheid Fahrrad, die bereits letztes Jahr den Radverkehrsgesetzesentwurf der Initiative mit erarbeitet hat. „Wir bitten daher die radbegeisterten Anwälte und Anwältinnen Berlins, sich für ehrenamtliche Arbeit von ihrer Kanzlei, Verband oder Unternehmen freistellen zu lassen und uns zu helfen.“

Die Schlussverhandlungsrunde ist für den 4. April geplant. Bislang ist noch keine Gesetzeszeile von 45 zu verhandelnden Paragrafen abgestimmt. Der Arbeits- und Diskussionsstand insgesamt liegt deutlich unter 20%. Das Gros der Arbeit für den Gesetzesteil, den Radverkehrsrahmenplan und die Begründungs- und Erläuterungstexte für die einzelnen Paragrafen lastet auf den Schultern der Initiative und der Verbände.

„Wir haben keine Ahnung, wie das klappen soll, wenn die Arbeit überwiegend am ehrenamtlichen Engagement der Initiativen hängen bleibt: Erst wirft uns der Senat Steine in den Weg, beauftragt für 30.000 Euro Anwaltskanzleien gegen uns, feiert sich für seinen Koalitionsvertrag und lässt uns in den 100 Tagen Rot-Rot-Grün die Arbeit alleine machen“, ärgert sich Peter Feldkamp vom Volksentscheid Fahrrad. „Gutes Regieren, Partizipation und Respekt vor Bürgerengagement fühlt sich anders an.“

Nach Abschluss der Verhandlung am 4. April nimmt sich die Koalition Zeit, das Gesetz gemächlich durch alle Ausschüsse zu reichen. Erst am 19. Oktober soll es im Abgeordnetenhaus entschieden werden.

„Wir hätten von einer Koalition, die politische Verantwortung für mehr Verkehrssicherheit übernehmen will, mehr Tempo, mehr Ressourcen und bessere Koordination erwartet“, fasst Heinrich Strößenreuther vom Volksentscheid die Situation zusammen. „Bei Vidoeüberwachung und Anti-Terror-Politik kann es nicht schnell genug gehen – Verkehrstote haben keine Priorität.“

Für Kanzleien, Unternehmen und Verbände, die uns unterstützen möchten: Wir suchen (Syndikus-)Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Kenntnissen im Verkehrs- und Verwaltungsrecht, die in den nächsten 18 Tagen flexibel und pro bono an diversen zwei- bis dreistündigen Arbeitsgruppensitzungen teilnehmen können. Spendenquittungen können wir über unseren gemeinnützigen Trägerverein ausstellen.

Weiterführende Links:

Noch unvollständig beantwortete Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu den Modalitäten und Kosten der Beauftragung eines Rechtsgutachtens gegen den Entwurf des Radgesetzes des Volksentscheids Fahrrads: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2017/01/08/volksentscheid-fahrrad-beantragt-offenlegung-des-geisel-gutachtens-und-zugehoerigen-schreibens-gemaess-informationsfreiheitsgesetz-3094/

Link zum RadGesetz (RadG): https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Diese Pressemitteilung bald im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Ansprechpartner für die Presse

Volksentscheid Fahrrad: Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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